
Anträge können von verschiedenen Akteuren gestellt werden, wie Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Landesregierungen oder Einzelpersonen, die von einem Gesetz direkt betroffen sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, der aus 16 Ländern besteht. Das Bundesrecht wird vom Bund erlassen und gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet. Das Landesrecht wird von den einzelnen Ländern erlassen und gilt nur innerhalb ihrer jeweiligen Landesgrenzen. Bundesrecht geht im Falle eines Widerspruchs grundsätzlich vor Landesrecht, es sei denn, das Grundgesetz sieht für bestimmte Materien eine abweichende Regelung vor. Ein Beispiel für die föderale Struktur Deutschlands ist die Bildungspolitik.
Beim Thema Flucht konzentriert sich der Bericht auf den Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen – konkret an der polnisch-belarussischen Grenze. Schutzsuchende würden dort massive Menschenrechtsverletzungen erleben, weil sich die EU-Staaten nicht unter Druck setzen lassen wollen. Als Reaktion auf das politisch motivierte Ausnutzen der Not und Verzweiflung von Menschen würden also die Rechte eben dieser Schutzsuchenden verletzt. Von der Bundesregierung erwartet das Institut, dass sie sich klar gegen eine Absenkung der Standards des gemeinsamen EU-Asylsystems ausspricht.
Denn oft würden in diesem Bereich die Rechte der betroffenen Menschen verletzt und zu wenig über die Probleme und möglichen Lösungen diskutiert, so die Menschenrechtsorganisation. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hebt in seinem Bericht die seit Jahren steigende Zahl rechtsextremistischer und rassistischer Straftaten hervor. Diese Entwicklung zeige sich nicht nur in einer Zunahme von Gewalttaten, sondern auch in rassistischen und antisemitischen Positionen, die vermehrt öffentlich geäußert würden.
Damals erklärte das Bundesverfassungsgerichts das Verbot, die Selbsttötung “geschäftsmäßig zu fördern” für verfassungswidrig und hob ein entsprechendes Strafgesetz auf. Zwei Initiativen für eine 22bet Neuregelung scheiterten 2023 jedoch im Bundestag. Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland war im vergangenen Jahr insgesamt stabil. Das konstatiert der Ende Oktober veröffentlichte Rule of Law Index des World Justice Projects.
Das Grundgesetz wurde 1949 in Kraft gesetzt und ist seither durch Änderungen und Ergänzungen mehrfach angepasst worden. EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) Die EU Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) wurde reformiert. Die Richtlinie ist in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden und wird derzeit im Omnibusverfahren überarbeitet. EU-Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (CSDDD) In der Europäischen Union trat am 25. Juli 2024 die EU-Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) in Kraft.
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